Bremer Energie-Konsens

Heizungsanlage modernisieren

Worauf sie bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage achten sollten

Alter, verrosteter Heizungskessel


Bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage sollten folgende Ansätze beachten werden:

 

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Technische / wirtschaftliche Gründe
  • Rechtliche Gründe
  • Hilfen zur Angebotseinholung

Das Wichtigste in Kürze

 

Auf folgende Punkte sollten Sie beim Einbau Ihrer neuen Heizungsanlage achten:

 

  • Unabhängig ob Sie Öl oder Gas als Brennstoff einsetzen: ein Brennwertkessel ist mit Abstand die sparsamste Heizungsanlage. Bei nur geringen Investitionsmehrkosten spart der Brennwertkessel gegenüber einem Niedertemperaturkessel 10 Prozent und mehr Brennstoff, denn er nutzt die im Abgas vorhandene Wärme.
  • die Heizungspumpe durch eine hocheffiziente elektronisch geregelte Pumpe ersetzen.
  • eine bedarfsgerechte Heizungsregelung und voreinstellbare Thermostatventile einbauen, um die Raumtemperatur an den jeweiligen Bedarf anpassen zu können.
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Einbau der Heizungsanlage.
  • Eine optimale Dämmung von Wärme und Warmwasserleitungen im unbeheizten Bereich. Optimal heißt hier EnEV-Dämmstandard und stärker!
  • Bei Ölgeräten sollte stets "Heizöl EL schwefelarm" verwendet werden. Es verbrennt besonders sauber, senkt die Schadstoffemissionen und erhöht die Lebensdauer der Heizungsanlage. Für manche Öl-Brennwertgeräte ist die Verwendung ausdrücklich vorgeschrieben. Außerdem darf bei der Verwendung von schwefelarmem Heizöl in Öl-Brennwertanlagen auf die Neutralisationseinrichtung verzichtet werden.
    mehr Infos (PDF, 78 kB)

Technische / wirtschaftliche Gründe

 

Alte Heizungsanlagen sind meistens überdimensioniert und haben einen schlechten Nutzungsgrad, d.h., sie nutzen die im Brennstoff enthaltene Energie nicht optimal aus. Durch eine Erneuerung kann der Nutzungsgrad um über 25 % verbessert und entsprechend viel Energie eingespart werden.
Wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist, sollte gehandelt werden:

 

  • Wenn der Kessel älter als 15 Jahre ist, sollte er sehr genau auf seinen Zustand überprüft werden. Bei über 20 Jahre alten Kesseln kann eine Erneuerung pauschal empfohlen werden. Das Baujahr steht auf dem Typenschild oder dem Schornsteinfegerprotokoll.
  • "Alarmzeichen" stellen außerdem Abgastemperaturen über 200 °C dar. Die Abgastemperatur finden Sie auf dem Schornsteinfegerprotokoll.
  • Überhöhte Bereitschaftsverluste können anhand der Oberflächentemperatur der Kesselummantelung festgestellt werden. Der Kessel sollte nur lauwarm werden und keinesfalls die Temperatur der Heizkörper erreichen.
  • Wenn eine größere, kostenintensive Reparatur fällig ist, sollte dies ab einem Kesselalter über 15 Jahren immer Anlass sein, eine komplette Erneuerung zu prüfen.
  • Auch die Bereitstellung eines neuen Energieträgers (Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz) kann Anlass sein, den alten Heizkessel stillzulegen. Ein vorzeitiges Umsteigen auf einen anderen Energieträger lohnt sich jedoch unter wirtschaftlichen Aspekten meist nicht. Auf jeden Fall sollten bei einer Entscheidung alle Kosten mit berücksichtigt werden (Demontage des Kessels, Säuberung und gegebenenfalls Entfernung von Öltanks, etc.).

Rechtliche Gründe

 

Eine gesetzliche Nachrüstpflicht auf den Stand der Technik gibt es, wenn die vorgeschriebenen Abgasverluste trotz Nachjustierung nicht mehr eingehalten werden können oder ein bestimmtes Alter überschritten wird.

 

  • Wenn die Anforderungen der so genannten Kleinfeuerungsanlagenverordnung nicht mehr eingehalten werden, wird der Schornsteinfeger dies bescheinigen. Dann ist bei alten Kesseln in der Regel eine komplette Erneuerung anzuraten.
  • Die Energieeinsparverordnung schreibt - abgesehen von wenigen Ausnahmen - eine Erneuerung des Heizkessels bis 31.12.2006 vor, wenn der alte Kessel vor dem 01.11.1978 eingebaut wurde. Wichtigste Ausnahme: Für selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser gilt dies jedoch erst zwei Jahre nach einem Eigentümerwechsel. Ihre Heizungsanlage können Sie mit dem Heizungs-Schnelltest (PDF, 193 kB) leicht selber überpüfen. Mit der Beantwortung weniger Fragen erhalten Sie einen Anhaltswert, wie dringend Erneuerungsmaßnahmen an Ihrer Heizungsanlage sind.
  • Tabelle über Abgasverluste verschiedener Heizleistungen

Hilfen zur Angebotseinholung

 

Damit Sie bei der Angebotseinholung nichts vergessen, haben wir für Sie Hilfen zur Angebotseinholung vorbereitet. Mit ihnen können Sie ganz leicht feststellen, welcher Bestandteil das Angebot für Ihre neue Heizung oder Solaranlage enthalten muss. Händigen Sie die Checkliste den Heizungsbauunternehmen aus, die Sie um ein Angebot bitten. Als Antwort werden Sie vergleichbare Angebote erhalten - und so in die Lage versetzt, realistisch zu entscheiden, welches Angebot für Sie am günstigsten ist.
Vorlage zur Angebotseinholung Erdgas-Heizung (PDF, 32 kB)
Vorlage zur Angebotseinholung Heizöl-Heizung (PDF, 32 kB)

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