Energiespar-Contracting
Energiespar-Contracting bedeutet: Der Eigentümer einer Liegenschaft schließt mit einem Contracting-Unternehmen ("Contractor") einen Vertrag, dessen Inhalt das Erreichen von Einsparungen im Energieverbrauch ist. Der Contractor ist verpflichtet, durch Modernisierungsmaßnahmen eine bestimmte Einsparquote zu erreichen. Im Gegenzug wird er an dem erzielten Gewinn - den eingesparten Verbrauchskosten - beteiligt.

