Bremer Energie-Konsens

Die wichtigsten Klassifikationen: Verschiedene energetische Gebäudetypen auf einen Blick

Dieses Foto zeigt ein Haus.


Im Zusammenhang mit Bauen und Sanieren werden bestimmte Klassifikationen verwendet, um das energetische Niveau eines Gebäudes zu beschreiben. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten vor.

Nullemissions-/Nullenergie-/Plusenergiehaus: Ein Gebäude, dessen Energiebedarf komplett aus selbsterzeugten erneuerbaren Energien bestritten werden kann, bezeichnet man als Nullemissions- oder Nullenergiehaus.  Damit ist das entsprechende Haus CO2-neutral, d.h. es entsteht kein Kohlendioxid-Ausstoß durch die Nutzung für Wohnen oder Gewerbe. Wird mehr Energie erzeugt als verbraucht, spricht man von einem Plusenergiehaus.


Passivhaus: Darunter versteht man Gebäude, die einen minimalen Restwärmebedarf aufweisen. Möglich wird dies durch eine hocheffiziente Wärmedämmung, einer weitestgehenden wärmebrückenfreien Konstruktion, einer sehr guten Luftdichtheit, einem sehr komfortablen Lüftungssystem mit effizienter Wärmerückgewinnung und einer konsequenten Nutzung der Sonneneinstrahlung. Bei diesem Gebäudetyp wird zudem die Abwärme durch seine Bewohner und durch technische Geräte einkalkuliert und genutzt. Energiekosten und CO2-Ausstoß werden also im Vergleich zu einem "normalen" Haus entscheidend gesenkt. Nach den Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt hat dieser Gebäudetyp einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m²a) und einem Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltstrom von unter 120 kWh/(m²a). Für eine kostengünstige Bauweise ist auch entscheidend, ob die Heiz- und Kühllast des Gebäudes < 10 W/m² beträgt. In diesem Fall kann die ohnehin erforderliche Komfort-Lüftungsanlage auch die Funktion der Beheizung bzw. Kühlung übernehmen.
 
Niedrigenergiehaus: Wie der Name besagt, ist der Heizwärmebedarf eines solchen Gebäudes gering (typisch im Bereich von 30 bis 70 kWh/m²a) . In Deutschland orientiert sich der Begriff an den Grenzwerten, die der Gesetzgeber im Rahmen der „Energieeinsparverordnung“ (EnEV) festgelegt hat. Seit Einführung dieses Gesetzes (gültig seit 2002, novelliert 2007 und 2009) wird das Niedrigenergiehaus neu definiert mit einem maximalen spezifischen Transmissionswärmeverlust HT 30 Prozent unter den Anforderungen der EnEV. Es ist abzusehen, dass mit den nächsten zwei Novellen der EnEV (2012 und später) der Passivhaus-Standard annähernd erreicht wird.


Kfw-Effizienzhaus:
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine hauseigene Klassifizierung, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Vergabe ihrer Fördermittel für Sanierung und Neubau verwendet. Der Name „Effizienzhaus“ wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Bundesbauministerium und der KfW entwickelt. Er unterscheidet zwischen "KfW-Effizienzhaus 55", "KfW-Effizienzhaus 70" und "KfW-Effizienzhaus 100".  Die Zahl besagt, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf und -Transmissionswärmeverlust im Vergleich zu einem normalen Neubau nach den Vorgaben bzw. den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein dürfen, damit das Gebäude als förderfähig gilt.

 

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