Die wichtigsten Klassifikationen: Verschiedene energetische Gebäudetypen auf einen Blick

-
Im Zusammenhang mit Bauen und Sanieren werden bestimmte Klassifikationen verwendet, um das energetische Niveau eines Gebäudes zu beschreiben. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten vor.
Nullemissions-/Nullenergie-/Plusenergiehaus: Ein Gebäude, dessen Energiebedarf komplett aus selbsterzeugten erneuerbaren Energien bestritten werden kann, bezeichnet man als Nullemissions- oder Nullenergiehaus. Damit ist das entsprechende Haus CO2-neutral, d.h. es entsteht kein Kohlendioxid-Ausstoß durch die Nutzung für Wohnen oder Gewerbe. Wird mehr Energie erzeugt als verbraucht, spricht man von einem Plusenergiehaus.
Passivhaus: Darunter versteht man Gebäude,
die einen minimalen Restwärmebedarf aufweisen.
Möglich wird dies durch eine hocheffiziente Wärmedämmung, einer weitestgehenden
wärmebrückenfreien Konstruktion, einer sehr guten Luftdichtheit, einem sehr komfortablen Lüftungssystem mit
effizienter Wärmerückgewinnung und einer konsequenten Nutzung
der Sonneneinstrahlung. Bei diesem Gebäudetyp
wird zudem die Abwärme durch seine Bewohner und durch technische Geräte
einkalkuliert und genutzt. Energiekosten und CO2-Ausstoß werden also im
Vergleich zu einem "normalen" Haus entscheidend gesenkt. Nach den
Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt hat dieser Gebäudetyp einen
Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m²a) und einem Primärenergiebedarf
einschließlich Warmwasser und Haushaltstrom von unter 120 kWh/(m²a). Für eine kostengünstige
Bauweise ist auch entscheidend, ob die Heiz- und Kühllast des Gebäudes < 10
W/m² beträgt. In diesem Fall kann die ohnehin erforderliche
Komfort-Lüftungsanlage auch die Funktion der Beheizung bzw. Kühlung übernehmen.
Niedrigenergiehaus: Wie der Name besagt, ist der Heizwärmebedarf eines solchen Gebäudes gering (typisch im Bereich von 30
bis 70 kWh/m²a) . In Deutschland
orientiert sich der Begriff an den Grenzwerten, die der Gesetzgeber im Rahmen
der „Energieeinsparverordnung“ (EnEV) festgelegt hat. Seit
Einführung dieses Gesetzes (gültig seit 2002, novelliert 2007 und 2009) wird
das Niedrigenergiehaus neu definiert mit einem maximalen spezifischen
Transmissionswärmeverlust HT 30 Prozent unter den Anforderungen der EnEV. Es ist abzusehen, dass mit den nächsten zwei Novellen der
EnEV (2012 und später) der Passivhaus-Standard annähernd erreicht wird.
Kfw-Effizienzhaus:
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine hauseigene Klassifizierung, die die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Vergabe ihrer Fördermittel für
Sanierung und Neubau verwendet. Der Name „Effizienzhaus“ wurde von
der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Bundesbauministerium und der KfW
entwickelt. Er unterscheidet zwischen "KfW-Effizienzhaus 55", "KfW-Effizienzhaus
70" und "KfW-Effizienzhaus 100". Die Zahl besagt, wie hoch
der Jahres-Primärenergiebedarf und
-Transmissionswärmeverlust im Vergleich zu einem normalen Neubau nach den
Vorgaben bzw. den Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) sein dürfen, damit das Gebäude als förderfähig gilt.
