Bremer Energie-Konsens

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Dieses Foto zeigt Paragrafenzeichen.


Viele der hier vorgestellten Projekte erfüllen weit mehr, als die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland an energetischen Mindestanforderungen festlegen. Diese werden durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Zuletzt wurde die Rechtsvorschrift 2009 novelliert. Für Neubauten gilt zudem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

 

Nach der derzeit gültigen EnEV gelten strengere Wärmeschutzauflagen für Modernisierungen: Wer Bauteile saniert oder neu einbauen lässt, muss höhere Dämmwerte als nach der zuvor gültigen EnEV 2007 erzielen. Auch im Neubau-Bereich müssen strengere Anforderungen erfüllt werden: Die Obergrenze für den maximal erlaubten Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist um rund 30 Prozent gesunken.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet zum Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das neue Gesetz ist Teil des Ende 2007 beschlossenen Integrierten Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung. In allen Neubauten, für die der Bauantrag nach dem 01.09.2009 gestellt wurde, muss der Wärmeenergiebedarf (Heizung, Warmwasserbereitung sowie Kühlbedarf) anteilig mit regenerativen Energien gedeckt werden. Dieser Pflicht kann man durch die Nutzung von Biomasse, Geothermie oder Solarthermie nachkommen; ersatzweise können auch klimaschonende Maßnahmen wie zum Beispiel stärkere Wärmedämmung, Abwärmenutzung, Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Fernwärmenetzen umgesetzt werden.

 

zurück zur Übersicht