Fachseminar

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Luftdichtigkeit eine ganz neue Bedeutung erhalten. Seit dem 1. Februar 2002 kann eine luftdichte Gebäudehülle gewinnbringend für die Erzielung des Primärenergiegrenzwertes eingesetzt werden. Gleichzeitig wird die Umsetzung von luftdichten Gebäudehüllen seit mehr als einem Jahrzehnt betrieben und ist mit der EnEV nun endgültig ihren Kinderschuhen entwachsen. Die ersten Bahnen und Klebemittel kommen so langsam „ in die Jahre“. Eine Folge: der Ruf nach allgemeinverbindlichen Kriterien für die zur Erstellung von luftdichten Hüllen eingesetzten Baustoffen wird in der Fachwelt immer deutlicher formuliert.

Luftdichtigkeit und
Energieeinsparverordnung




Donnerstag, 07. März 2002

                Dokumentation