Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Luftdichtigkeit eine ganz neue Bedeutung erhalten. Seit dem 1. Februar
2002 kann eine luftdichte Gebäudehülle gewinnbringend für die Erzielung des Primärenergiegrenzwertes eingesetzt werden. Gleichzeitig wird die Umsetzung von luftdichten Gebäudehüllen seit mehr als einem Jahrzehnt
betrieben und ist mit der EnEV nun endgültig ihren Kinderschuhen entwachsen. Die ersten Bahnen und Klebemittel kommen so langsam „ in die Jahre“. Eine Folge: der Ruf nach allgemeinverbindlichen Kriterien für die zur
Erstellung von luftdichten Hüllen eingesetzten Baustoffen wird in der Fachwelt immer deutlicher formuliert. |
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Luftdichtigkeit und Energieeinsparverordnung
Donnerstag, 07. März 2002 |